Welche Unterlagen Sie für den Bauantrag benötigen?

Ist der Bauantrag abgelehnt von der Baubehörde, fehlen zumeist wichtige Unterlagen. Bedenken Sie, dass jeder Bauantrag Ländersache ist und sich die Anforderungen im Hinblick auf die Unterlagen deutlich unterscheiden. Wir wollen in diesem Artikel die Frage beantworten, welche Unterlagen sie für den Bauantrag benötigen. Hierbei geht es uns darum, eine vollständige und kompakte Liste zu erstellen und ihnen einen konkreten Eindruck davon zu geben, was sie für den Antrag benötigen, damit es nicht zu einer Ablehnung kommen.

Was Sie über die Bauvorlagen wissen sollten

Die geforderten Bauunterlagen oder Unterlagen heißen in der Fachsprache Bauvorlagen. Die Vorschriften im Hinblick auf die Vollständigkeit und die geforderte Liste unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Es gibt aber einzelne Nachweise und Dokumente, die zum üblichen Teil eines Bauantrags gehören unabhängig in welchem Bundesgebiet sie wohnen. Sicherheitshalber sollten Sie Einsicht in die Landesbauverordnung und in die Bauvorlagen Verordnung nehmen, diese gibt es zu jedem Wohnsitz. Zumeist reicht es aus die Online-Portale der Landesregierung oder der Gemeinde zu besuchen, hier finden Sie die gewünschten Dokumente zum Download. Keine Sorge, sie müssen jetzt nicht über Wochen über den Bauantrag sitzen. Das erledigt der Architekt, der Anbieter des Hauses oder der Bauingenieur für Sie. Diese Fachleute wissen ganz genau, welche Unterlage nicht fehlen dürfen, dennoch sollten wir uns als Bauherren auch mit den notwendigen Bauvorlagen auskennen.

Fragen Sie bei der Gemeinde oder bei ihrer Stadt nach, ob es schon einen Vordruck für die Antragsvorlagen gibt. In manchen Fällen gibt es hier eine Art Tutorial oder eine Anleitung, wie sie den Bauantrag vollständig ausfüllen. So machen es sich die Gemeinden selbst einfach, die Anträge nicht mehrfach bearbeiten zu müssen. Gerade wenn sie unter Zeitdruck stehen, sollten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit achten. Kalkulieren Sie mit ein, dass sie die notwendigen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einreichen müssen.

Was sind die üblichen Unterlagen für den Bauantrag?

Das Bauantragsformular

Besorgen Sie sich einen Vordruck bei dem zuständigen Bauamt. Darin enthalten ist das Formular für die Zustimmungserklärung der Nachbarn sowie eine Baulastenerklärung. Sie müssen diese beifügen, wenn sie mit ihrem Bauvorhaben die Rechte Dritter einschränken. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie die Abstandsflächen mit ihrem Bauvorhaben nicht einhalten können.

Die Liegenschaftskarte

Hier ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte ausreichen. Das Dokument trägt auch den Namen Flurkarte oder Katasterkarte. Es handelt sich um eine amtliche Karte von eurem Grundstück, die konkrete Informationen über die Grenze, die Größe und das darauf befindliche Gebäude sowie die Nutzungsart liefert. Sie bekommen bei der Baubehörde oder bei einem Vermessungsingenieur gegen eine geringere Gebühr eben genau diesen Auszug der Liegenschaftskarte. Für Letzteren müssen Sie mit 15-60 € rechnen. Eine der drei Dokumente müssen sie beglaubigen lassen und dann in dreifacher Ausführung einreichen.

Der Lageplan und der Freiflächenplan

Auf diesem Plan ist die Lage der Grenzen und des gesamten Grundstückes zu sehen. Zumeist haben diese Karte in einen Maßstab von eins zu 1000. Darin enthalten ist die genaue Bezeichnung der Straße und der Hausnummer und der Nachbarflurstücke. Sie sehen auf dieser Karte die Entwässerung und die Abwasserbehandlung. Notwendig sind auch die eingezeichneten Baulinien und Baugrenzen geplante bauliche Anlagen. Zu diesem Plan gehört die Art und Weise der Nutzung, die Anzahl der Geschosse, die Traufhöhe und die first Höhe sowie die Dachform. Weiterhin wird der Grün Bestand in aktueller Form und der geplante Grünbestand aufgeführt. Wenn Sie eine zu verplanen, müssen Sie diese ebenfalls einzeichnen mit den konkreten Maßen.

Die Bauzeichnungen

Diese Unterlagen zeigen die Grundrisse aus verschiedenen Ansichten und den Schnitt des Bauvorhabens. Dazu gehören die eingeplanten Räume sowie die zukünftige Nutzung. In der Bauzeichnung wird auch das Baumaterial mit benannt. Der Maßstab liegt bei eins zu 100.

Die Baubeschreibung

In der Baubeschreibung ist in schriftlicher Form ausgeführt, um welches Projekt es sich handelt und welche technischen Einzelheiten darin enthalten sind. Üblicherweise formuliert nicht der Bauherr selbst diese Baubeschreibung, sondern der Bauingenieur, der Architekt oder der Fertigbauanbieter. Bei diesem Schriftstück ist es notwendig die Formulierungen so detailliert wie möglich zu treffen.

Später ist diese Baubeschreibung ihre Vertragsgrundlage, wenn es um die Festsetzung der Leistung des Architekten und der Baufirma geht. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, legt Wert auf eine konkrete und exakte Baubeschreibung. Unvollständige Angaben oder ungenaue Baubeschreibungen können Sie später teuer zu stehen kommen.

Unbebaute und bebaute Grundstücksfläche

In diesem Zusammenhang gilt es zu berechnen, wie viel der Grundstücksfläche bebaut ist und welche Grundstücksflächenzahl unbebaut ist. Darüber hinaus sollten Sie in diesem Bereich die Geschossflächenanzahl aufnehmen. Dokumentieren Sie eine vorhandene Aufteilung in Nutzfläche und Wohnfläche und führen Sie dafür die Kosten auf. Hier ist eine geläufige Unterteilung vorgesehen in Rohbaukosten und Gesamtkosten.

Die technischen Nachweise

Der Architekt oder der Bauherr muss in einigen Fällen Sicherheitsnachweise erbringen für sein Bauvorhaben. Es handelt sich hierbei um die Standsicherheit, die wiederum die Statik ihres Gebäudes absichert. Zusätzlich sind Nachweise zum Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz notwendig. Sie sollten sich frühestmöglich, darüber erkundigen, welche technischen Nachweise für ihr Bauvorhaben notwendig sind.

Die Erschließung des Grundstückes

Wenn sie ein Haus in einem erschlossenen Baugebiet errichten, können Sie die Angaben über die Erschließung des Grundstückes schnell machen. Dazu gehören Energie, Abwasser, Verkehr sowie Telekommunikation. In den meisten Fällen liegen in einem Baugebiet alle notwendigen Leitungen direkt vor dem künftigen Haus. Komplizierter stellt sich das ganze da, wenn sie auf einem nicht erschlossenen Grundstück bauen möchten. Dann handelt es sich um einen zentralen Punkt, Den sie unbedingt mit angeben sollten. Im Vorfeld besprechen Sie die Möglichkeiten der Entschließung und die Kosten, die damit zusammenhängen.

Die Stellplätze für PKWs

Wenn ein Bauherr einen Neubau einer Immobilie plant, muss er häufig in vielen Bundesländern auch für die geeigneten Stellflächen seiner PKWs sorgen. Sie entrichten dafür in einigen Fällen eine bestimmte Ablösesumme an die Gemeinde. Das ist vor allen Dingen in den städtischen Regionen, wie Berlin und Hamburg der Fall. Hier hat man die Stellplatzverordnungen mittlerweile bei den privaten Wohnhäusern aber deutlich gelockert. Ebenso sieht es auch in den ländlichen Regionen aus. Hier entscheiden zumeist die Gemeinden, wo und wie geparkt werden darf. Die Rechtsgrundlage ist also nicht ganz deutlich, sie sollten sich frühzeitig darüber informieren.

Der Abweichungsantrag

Weil ich dir Bauvorhaben von dem gültigen Bebauungsplan oder den entsprechenden Bauvorschriften ab, benötigen Sie einen Abweichungsantrag. Das ist immer dann der Fall, wenn sie die Abstände zum Nachbarn unterschreiten oder die Gebäudehöhe nicht den Vorgaben entspricht. Auch bei Häusern mit architektonischen Besonderheiten benötigen Sie diesen Antrag. Erkundigen Sie sich am besten bei ihrer Gemeinde.

Und das Wichtigste: die Unterschrift

In den meisten Fällen bereitet der Architekt oder die Baufirma alle Unterlagen für den Bauantrag vor im Namen des Antragstellers beziehungsweise des Bauherrn. Doch sie bleiben der Verfasser und der zuständige, deshalb müssen Sie auch alle Unterlagen unterschreiben. Es gibt einige Bauämter, in denen die Einmalige Ausführung der Unterlagen nicht ausreicht. Sie benötigen drei Antragsausfertigungen, die allesamt mit einer extra Unterschrift versehen sind. Es wäre doch mehr als ärgerlich, wenn ihr Bauantrag abgelehnt wird, weil ein paar Unterschriften auf den Dokumenten fehlen.

Kontrollieren Sie also gründlich den gesamten Bauantrag auf Vollständigkeit und auf die Unterschriften auf jedem Dokument, bevor Sie diesen beim Bauamt einreichen. Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Bearbeitungsfristen der zuständigen Behörde und planen Sie hierbei einen entsprechenden zeitlichen Puffer ein.

ZUSAMMENFASSUNG

An dieser Stelle dürfte deutlich werden, dass sie für den Bauantrag viele verschiedene Unterlagen brauchen. Zu den üblichen Unterlagen gehören das Bau Antragsformular, dass sie direkt von ihrer Gemeinde oder der Stadt bekommen ebenso wie die Flurkarte, Alle Lagepläne über die Freiflächen und die bebauten Flächen sowie eine ausführliche Bauzeichnung und Baubeschreibung. Je nach Gemeinde müssen die bebauten und unbebauten Grundstücksflächen genau berechnet werden und technische Nachweise erbracht werden ebenso wie detaillierte Informationen über die Erschließung des Grundstückes. Üblicherweise stellt der Architekt, der Ingenieur oder die Baufirma alle notwendigen Unterlagen für den Bauantrag zusammen. Sie müssen dann nochmals die Vollständigkeit überprüfen und jedes einzelne Dokument zum Teil sogar in dreifacher Ausführung mit Ihrer Unterschrift versehen.