Was passiert bei Verstoß gegen den Bebauungsplan?

In Deutschland regelt der sogenannte Bebauungsplan die bauliche Nutzung eines Grundstücks und an diese Vorschriften muss sich ein Bauherr unbedingt halten muss. Die Regelungen betreffen unter anderem die offene oder geschlossene Bauweise, die Art der Bebauung, die Anzahl der Vollgeschosse, die Form des Dachs, die zu verwendenden Baumaterialien und die Gestaltung der Fassade. Auch ob eine beachtet werden muss, ist vermerkt. Nicht eingetragen werden hingegen Baulasten, diese finden sich im Baulastenverzeichnis. Bei einem Verstoß gegen den Bebauungsplan und dessen Regelungen droht auf alle Fälle ein Bußgeld. Weitere mögliche Maßnahmen sind Baustopp oder sogar völliger Rückbau.

Was sind Bebauungspläne?

In Deutschland sind die Bebauungspläne die Angelegenheit der einzelnen Gemeinden und beruhen auf dem jeweiligen Flächennutzungsplan. Es gibt auch Ausnahmefälle, wenn etwa ein Bebauungsplan alleine ohne Flächennutzungsplan die städtebauliche Entwicklung ordnen kann. Möglich ist auch ein Parallelverfahren für Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Hier legt die Gemeinde fest, was im Geltungsbereich dieses Plans gebaut werden darf und auf welche Weise. Ein Bebauungsplan kann auch festsetzen, dass bestimmte Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen erfolgen müssen.

Zweck eines Bebauungsplans

Die Verfassung gewährleistet das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und somit obliegt ihnen auch die Planungshoheit zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung.

Zu den Gesichtspunkten städtebaulicher Planung gehören unter anderem

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
  • Denkmalschutz,
  • Belange des Umweltschutzes
  • Belange der Wirtschaft
  • Belange des Verkehrs.

Das Baugesetzbuch schafft einen Rahmen für diese Bebauungspläne, um Verfahren, Kategorien und Darstellung einheitlich zu gestalten. Die Landesbauordnungen bilden die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften oder Festsetzungen in den Bebauungsplänen.

Regelungen

Ein Baugebiet lässt sich nach Maß und Art der geplanten Bebauung charakterisieren, wie etwa reines Wohngebiet, Industriegebiet, Gewerbegebiet oder Mischgebiet. Nach dieser grundlegenden Festlegung bestimmt die Baunutzungsverordnung die Art der zu errichtenden Gebäude in dem betreffenden Gebiet, wie etwa Wohnhäuser, Handwerksbetriebe, Lebensmittelläden und dergleichen. Ein Bebauungsplan kann auch die Bauweise festlegen: Eine offene Bauweise bedeutet mit Abstandsfläche zum Nachbarhaus, eine geschlossene Bauweise sieht diese nicht vor.

Weiters sind geregelt

  • Stellung der Gebäude
  • Bestimmungen über die Größe eines Baugrundstückes
  • Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze und Garagen.

Weitere Inhalte des Bebauungsplans betreffen Flächen, die von der Bebauung ausgenommen sind, Flächen für den öffentlichen Verkehr und die Lage der Versorgungsanlagen und Versorgungsleitungen.

Prüfung und Verstöße

Ein Bebauungsplan ist eine Rechtsnorm und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle, welche die Inhalte des Bebauungsplans einer Gemeinde überprüfen kann. Dazu ist ein entsprechender Normenkontrollantrag notwendig. Diesen kann jede Person stellen, welche durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung unmittelbar benachteiligt ist oder wenn eine Benachteiligung zu erwarten ist. Zuständig für derartige Normenkontrollanträge ist das Oberverwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes.

Diese Gerichte entscheiden über eine eventuelle Aufhebung eines fehlerhaften Bebauungsplans und somit über einen Verstoß gegen die Rechtsnorm seitens der Gemeinde. Stellt ein Gericht tatsächlich Rechtswidrigkeiten fest, bedeutet dies die Unwirksamkeit und die Aufhebung des Bebauungsplans. Für die betreffenden Bürger bedeutet dies, dass das Bauvorhaben nun einer erneuten Prüfung unterliegt, also ob es genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist.

Jeder Verstoß gegen den Bebauungsplan seitens der Bürger stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Die häufigsten Verstöße betreffen Bepflanzungen und Einfriedungen wie Zäune und Hecken. Rechtsstreitigkeiten in der Nachbarschaft verursachen auch oft An- und Umbauten, welche nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände einhalten und somit einen Verstoß gegen den Bebauungsplan darstellen.

Sanktionen

Viele Gemeinden setzen im Bebauungsplan fest, dass bestimmte Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen zu erhalten sind oder erfolgen müssen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss auf alle Fälle mit Bußgeldern rechnen. Je nach Schwere der Verstöße gibt es auch strengere Sanktionen. Deren Festlegung erfolgt je nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Bis zur finalen Klärung eines Streitfalls bei Bauvorhaben ist ein vorläufiger Baustopp üblich. Ist entschieden, dass die bauliche Nutzung nicht den Verfügungen entspricht, kann die Baubehörde einen vollständigen Rückbau verlangen.