Trinkwasserverordnung

Die deutsche Trinkwasserverordnung enthält Begriffsbestimmungen und Schutzvorschriften für das Trinkwasser beziehungsweise Leitungswasser. Diese Verordnung ist seit Mai 2001 in Kraft und stellt eine Umsetzung entsprechender europaweiter Richtlinien im nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten dar. Diese Regelungen beziehen sich auf die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Die entsprechenden Grundsätze und Anforderungen finden sich sowohl im Lebensmittelrechts als auch in Verordnungen über die Kontrolle chemischer und mikrobiologischer Kontaminanten.

Zweck und Umfang

Wie der Gesetzestext konkret festlegt, ist der Zweck der deutschen Trinkwasserverordnung, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen aus verunreinigtem Wasser zu schützen. Jegliches Wasser, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, hat daher Genusstauglichkeit und Reinheit zu gewährleisten. Seit 2010 gab es einige Novellen, welche unter anderem einige neue Parameter wie Legionellen, Radioaktivität und Uran definierten. Festgelegt sind seitdem diverse Anforderungen an Materialien in Kontakt mit Wasser und die Zulassung von bestimmten Aufbereitungsstoffen. Die Grenzwerte und Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind einzuhalten, ansonsten gilt das Wasser nicht mehr als Trinkwasser. Diese Bestimmung ist Bestandteil aller Wasserversorgungsverträge mit privaten Kunden und einem Wasserversorgungsunternehmen. Gewerbliche Vermieter und die Betreiber von Gebäuden mit Diensten für die Öffentlichkeit (Ämter, Wohnheime, Gerichte, Gaststätten und dergleichen) unterliegen weiteren strengen Auflagen: eine Überschreitung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte ist strafbar.

Überwachung und mögliche Mängel

Die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte obliegt dem Wasserversorgungsunternehmen. Es unterliegt der Verpflichtung, seinen Kunden Trinkwasser in der geforderten Qualität am Ende der Hausanschlussleitung zu liefern. Ab diesem Punkt tragen dann die Eigentümer der Hausinstallation, also die Gebäudeeigentümer, die Verantwortung für die Wasserqualität. Üblicherweise ist das Ende der Hausanschlussleitung der Haupthahn im Keller eines Gebäudes. Laut Trinkwasserrichtlinie muss den Kunden jederzeit Trinkwasserqualität auch am Wasserhahn in der Küche oder im Bad zur Verfügung stehen.

In Deutschland sind die Gesundheitsämter für die Überwachung der Wasserqualität durch Wasserproben zuständig. Große kommunale Versorgungsanlagen müssen manche Parameter täglich untersuchen lassen, kleinere wöchentlich oder jährlich, wie es etwa bei Hausbrunnen der Fall ist. Gesundheitsämter können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Grenzwerten zulassen. Dies ist nicht möglich, wenn dadurch eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist.

Stellt ein Untersuchungsverfahren fest, dass die Qualität des Wassers beim Verbraucher nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, ist der Grund dazu festzustellen. Mängel können beispielsweise veraltete bleihaltige Materialien der Hausinstallation sein oder eine fehlerhafte Anlage zur Trinkwassererwärmung, welche eine Gefährdung durch Legionellen mit sich bringt. In diesen Fällen ist der Hauseigentümer für die Behebung der Mängel verantwortlich.

Bei Unternehmen und sonstigen Inhabern von beprobungspflichtigen Objekten überwacht das Gesundheitsamt, ob sie der Verpflichtung nachkommen, sowohl ein Gutachten erstellen zu lassen, als auch die Maßnahmen in dem zeitlich vorgegebenen Rahmen umzusetzen.

Regenwassernutzung

Die Trinkwasserverordnung gestattet bestimmte Arten der Regenwassernutzung, wie etwa zum Bewässern des Gartens, ohne Einschränkungen. Spezifische Regeln gilt es allerdings bei Regenwassernutzung für Toilette, Waschmaschine und Haushaltsreinigung einzuhalten. Die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage ist dem Wasserversorger und dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Dient Regenwasser zum öffentlichen Gebrauch, unterliegen die Anlagen ebenfalls der ständigen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Filter und Mineralwasser

Obwohl die Kritiker der Trinkwasserverordnung die Untersuchungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt als überzogen betrachten, nutzen viele Endverbraucher zusätzliche Wasserfilter für ihr Leitungswasser. Jedoch haben Stiftung Warentest Untersuchungen gezeigt, dass derartige Haushaltsfilter sich nicht für die Wasseraufbereitung zum Schutz vor Bakterien eignen. Die Filter erzielen jedoch einen Effekt hinsichtlich Wasserenthärtung. Viele Endverbraucher bevorzugen überdies abgefüllte Mineralwässer als Trinkwasser in der Meinung, diese seien reiner als das streng qualitätsgeprüfte Leitungswasser.