Hauskauf, Hausbau und Sanierung – Welche staatlichen Förderungen gibt es 2022?

Wenn Sie Ihr Haus sanieren, ein Haus kaufen oder gar neu bauen möchten, stehen auch im Jahr 2022 verschiedene Förderungen des Staates zur Verfügung. Welche das sind und was Sie diesbezüglich beachten sollten, darauf gehen wir nachfolgend ein.

Was wird zur Zeit nicht mehr gefördert?

Aufgrund einer Überförderung hat die Bundesregierung einige Förderungen am 24.01.2022 plötzlich und ohne Vorwarnung gestoppt. Dies betrifft vor allem die KfW-55-Förderung, aber auch zahlreiche weitere Möglichkeiten. Während die Förderung für energetische Sanierung wieder erfolgt, besteht bei einem Neubau noch immer keine Chance auf darauf.

Fördermöglichkeiten bei Sanierungen

Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen, ist diese vielleicht in die Jahre gekommen und daher energietechnisch nicht mehr auf dem neuesten Stand. Um hier aufzurüsten, besteht die Möglichkeit, Förderungen für gewisse Sanierungen zu erhalten. Diese erfolgen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (GEB) sowie über den Effizienzhausstandard.

Diesbezüglich stehen zwei Möglichkeiten bereit:

1. Förderung für Einzelmaßnahmen

Vielleicht möchten Sie nicht in einem Zug das komplette Haus sanieren, weil Ihnen dies zu aufwendig erscheint und auch zu teuer ist. In einem solchen Fall reicht es aber meistens aus, einzelne Maßnahmen einzuleiten, um die Energieeffizienz zu verbessern. So können Sie beispielsweise durch den Austausch von Fenstern oder durch das Dämmen des Daches schon viel erreichen.

Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, können Sie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ein Fördergeld beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine KfW-Förderung in Anspruch zu nehmen. Diese wird in Form eines Kredites mit einem sogenannten Tilgungszuschuss gewährt.

Pro Kalenderjahr wird ein maximaler Kreditbetrag in Höhe von 60.000 Euro gewährt. Dieser bezieht sich auf jede einzelne Wohneinheit. Wenn Sie also drei Wohneinheiten sanieren möchten, kann der Kredit dreimal beantragt werden. Die Mindestinvestition, die benötigt wird, um den Kredit zu erhalten, beträgt 2.000 Euro. Der Fördersatz liegt in diesem Fall bei 20 Prozent.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Die folgenden Sanierungen können einzeln gefördert werden:

  • Dämmung

Wärmedämmung des Daches, der Wände und der Geschossdecken

  • Be- und Entlüftung

Einbau von Lüftungsanlagen

  • Wärmeisolierung

Erneuerung von Außentüren und Fenstern

  • Heizung

Erneuerung bestehender Heizungen

Erstanschluss an Fernwärme und Nahwärme

Diese Förderungen sind im Einzelnen möglich:

  • Basisförderung in Höhe von 35 Prozent

35 Prozent von 60.000 Euro = 21.000 Euro

  • Öl-Austauschprämie von bis zu 10 Prozent

45 Prozent von 60.000 Euro = 27.000 Euro

  • Innovationsbonus von bis zu 5 Prozent

50 Prozent von 60.000 Euro = 30.000 Euro

  • iSFP-Bonus von bis zu 5 Prozent

55 Prozent von 60.000 Euro = 33.000 Euro

Vorteile der Förderung der Einzelmaßnahmen

Die Vorteile liegen klar auf der Hand:

Zwar sind die Fördersummen deutlich geringer als bei einer Komplettsanierung. Allerdings müssen Sie auch erheblich weniger Anforderungen erfüllen. Diesbezüglich gibt es die folgenden Bedingungen:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegen zum Antragszeitpunkt mindestens fünf Jahre zurück
  • Der Antrag ist bereits VOR Beginn der Sanierungsarbeiten einzureichen
  • Es muss ein Energieberater eingeschalten werden, um das Vorhaben zu prüfen
  • Für die Sanierung muss ein Fachunternehmen beauftragt werden

Kredit bei der KfW für die Einzelsanierung beantragen – Schritt für Schritt:

  1. Beauftragung eines Energieberaters
  2. Finanzierung klären
  3. Kredit bei der KfW beantragen
  4. Abschluss des Kreditvertrages
  5. Sanierung durchführen
  6. Tilgungszuschuss bekommen

Investitionszuschuss des BAFA für die Einzelsanierung beantragen – Schritt für Schritt:

  1. Beauftragung eines Energieberaters
  2. Beantragung des Zuschusses über das BAFA
  3. Durchführung der Sanierung
  4. Investitionszuschuss bekommen

2. Förderung der Komplettsanierung

Entscheiden Sie sich für eine Komplettsanierung, ist auch diese förderfähig. In diesem Fall müssen Sie sich an die Standards von Effizienzhäusern halten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auch ein Baudenkmal oder ein ähnlich gestelltes Gebäude fördern zu lassen.

Eine Komplettsanierung bedeutet, dass Sie in einem Rutsch alle notwendigen Arbeiten durchführen lassen müssen, von der Erneuerung der Heizung über die Dämmung bis hin zum Austausch der Fenster und Außentüren.

Um die Förderung zur Komplettsanierung beanspruchen zu können, muss der KfW-Effizienzhausstandard eingehalten werden. Außerdem muss die Bauanzeige des Hauses mindestens fünf Jahre vor dem Antragszeitpunkt liegen. Ebenso müssen Sie einen Energieberater beauftragen und alle Maßnahmen von Fachfirmen durchführen lassen.

Diese Förderungen sind im Einzelnen möglich:

  • Denkmal

25 Prozent von 120.000 Euro = bis zu 30.000 Euro

  • Denkmal EE

30 Prozent von 150.000 Euro = bis zu 45.000 Euro

  • Effizienzhaus 100

27,5 Prozent von 120.000 Euro = bis zu 33.000 Euro

  • Effizienzhaus 100 EE

32,5 Prozent von 150.000 Euro = bis zu 48.750 Euro

  • Effizienzhaus 85

30 Prozent von 120.000 Euro = bis zu 36.000 Euro

  • Effizienzhaus 85 EE

35 Prozent von 150.000 Euro = bis zu 52.500 Euro

  • Effizienzhaus 70

35 Prozent von 120.000 Euro = bis zu 42.000 Euro

  • Effizienzhaus 70 EE

40 Prozent von 150.000 Euro = bis zu 60.000 Euro

  • Effizienzhaus 55

40 Prozent von 120.000 Euro = bis zu 48.000 Euro

  • Effizienzhaus 55 EE

45 Prozent von 150.000 Euro = bis zu 67.500 Euro

  • Effizienzhaus 40

45 Prozent von 120.000 Euro = bis zu 54.000 Euro

  • Effizienzhaus 40 EE

50 Prozent von 150.000 Euro = bis zu 75.000 Euro

Kredit bei der KfW für die Komplettsanierung beantragen – Schritt für Schritt:

  1. Beauftragung eines Energieberaters
  2. Finanzierung klären
  3. Kredit bei der KfW beantragen
  4. Abschluss des Kreditvertrages
  5. Sanierung durchführen
  6. Tilgungszuschuss bekommen

Investitionszuschuss des BAFA für die Komplettsanierung beantragen – Schritt für Schritt:

  1. 1.Beauftragung eines Energieberaters
  2. 2.Beantragung des Zuschusses über das BAFA
  3. Durchführung der Sanierung
  4. Investitionszuschuss bekommen

Fördermöglichkeiten beim Hausbau

Wenn Sie ein Haus bauen möchten, können Sie ebenfalls staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Diese werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben und müssen zuvor entsprechend beantragt werden. Grundlage der Kreditvergabe ist die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude).

Neben zinsgünstigen Krediten können auch Zuschüsse beantragt werden.

Um eine entsprechende Förderung zu erhalten, müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt vor allem für die Einhaltung des Effizienzhaus-Standards.

Achtung:

Die Vorgaben für die Förderung werden seit Jahren immer strenger. Zudem wird seit Februar 2022 der Neubau von KfW-55-Häusern überhaupt nicht mehr gefördert.

Es gelten die folgenden Anforderungen:

  • Effizienzhaus 40

Der Primärenergieverbrauch pro Jahr entspricht höchstens 40 Prozent eines Referenzgebäudes, der Transmissionswärmeverlust darf bei maximal 55 Prozent liegen

  • Effizienzhaus 40 Plus

Dieser Standard wird erreicht, wenn durch den Einbau gebäudenaher Anlagen, die der Stromerzeugung dienen, erneuerbare Energien verwendet werden.

  • Erneuerbare Energien-Klasse (EE)

Diese Klasse kann nur erreicht werden, wenn der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs erbringt, der für die Wärme- und Klimaversorgung des Gebäudes notwendig ist.

  • Nachhaltigkeits-Klasse (NH)

Diese Klasse kann nur durch die Ausstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats erreicht werden.

Die Höhe der Förderung hängt letztendlich auch davon ab, wie hoch der Effizienzhaus-Standard ist. Ein Höchstbetrag, der nicht überschritten werden kann, ist jedoch vorgesehen. Gleichzeitig gibt es bei diesem Kredit einen sogenannten Tilgungszuschuss. Das bedeutet, dass die Kreditlaufzeit verkürzt und gleichzeitig der kreditbetrag minimiert wird.

Diese Förderungen sind beim Hausbau im Einzelnen möglich:

  • Effizienzhaus 40

20 Prozent von 120.000 Euro = bis zu 24.000 Euro

  • Effizienzhaus 40 EE/NH

22,5 Prozent von 150.000 Euro = bis zu 33.750 Euro

  • Effizienzhaus 40 Plus

25 Prozent von 150.000 Euro = bis zu 37.500 Euro

Fördermöglichkeiten beim Hauskauf

Wenn Sie ein Haus kaufen, können Sie ebenfalls auf Förderungen durch die KfW zurückgreifen. Diese werden im Rahmen des Wohneigentumprogrammes gewährt. Es ist jedoch wichtig, dass es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt.

Folgende Anforderungen müssen Sie erfüllen, um die Förderung zu erhalten:

  • der Kreditbetrag darf maximal 100.000 Euro betragen
  • es muss sich um selbst genutztes Wohneigentum handeln

Tipp:

Es können ggf. verschiedene Förderungen miteinander kombiniert werden.

Das Baukindergeld

Für einige Jahre gab es das sogenannte Baukindergeld, welches den Hauskauf für Familien mit Kindern zusätzlich förderte. Dieses wurde jedoch inzwischen abgeschafft. Ob es eine Neuauflage geben wird, ist noch nicht entschieden.

ABER – es gibt einige Bundesländer, die eine ähnliche Förderung anbieten. Ob dies in Ihrem Bundesland der Fall ist, sollten Sie jeweils gesondert erfragen.

Förderung beantragen oder Steuern verringern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, möglichst kostengünstig zu bauen oder zu kaufen. Die erste Variante ist die Beantragung von Förderungen. Darauf sind wir bereits ausführlich eingegangen. Eine weitere Möglichkeit ist es jedoch, statt einer Förderung einfach auf eine Steuerentlastung zu setzen.

Dies gelingt im Grunde recht einfach – Die Sanierungskosten werden einfach von der Steuer abgezogen.

Voraussetzungen für den Steuerabzug:

Um von den Steuervorteilen zu profitieren, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. So ist es beispielsweise wichtig, dass das Haus älter als zehn Jahre ist und dass Sie selbst darin wohnen. Außerdem dürfen keine Förderungen oder andere Steuervorteile mit Bezug auf die Sanierung genutzt worden sein.

Steuerermäßigung beanspruchen – so geht’s:

Um die Steuerermäßigung nutzen zu können, müssen Sie zunächst darauf achten, dass diese über drei Jahre verteilt werden muss. Zu beachten ist Folgendes:

  • Erstes Jahr (das Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde)

7 Prozent Steuerermäßigung, maximal 14.000 Euro

  • Zweites Jahr

7 Prozent Steuerermäßigung, maximal 14.000 Euro

  • Drittes Jahr

6 Prozent Steuerermäßigung, maximal 12.000 Euro

Was ist lukrativer – eine Steuerentlastung oder eine Förderung?

Ganz klar: Bei der Förderung bekommen Sie mehr Geld. Ein Faktor, der jedoch nicht zu unterschätzen ist, sind die vielen Voraussetzungen. So muss die Förderung beispielsweise aufwendig beantragt werden. Das ist bei einer Steuererstattung nicht der Fall. Wenn Ihnen der Aufwand für die Förderung also zu hoch erscheint, ist die Steuerermäßigung vielleicht die bessere Wahl für Sie.