Gesundheitsgefährdende Baustoffe

Jeder Bau besteht aus unterschiedlichen Bauprodukten, welche eine Reihe von organischen und anorganischen Stoffen enthalten. Besonders bei Altbauten besteht die Gefahr, dass sich gesundheitsgefährdende Baustoffe im Material verstecken. Als besonders gefährlich haben sich Asbest, Blei und Teer erwiesen. Renovierungsarbeiten können diese Stoffe freisetzen und so schlimmstenfalls Krankheiten auslösen. Einige dieser Stoffe schaden sowohl der Umwelt als auch der Gesundheit, sollten sie in die Innenraumluft, in den Boden oder ins Grundwasser gelangen. Es ist daher gerade bei der Renovierung von Altbauten anzuraten, Experten heranzuziehen und bei Zweifeln eine Analyse in Auftrag zu geben.

Gefahr durch Altbauten

Leider lassen sich gesundheitsgefährdende Baustoffe nur vereinzelt erfassen, da alle Bauprodukte unterschiedlichste Stoffe enthalten. Vor Jahrzehnten hielt man Material wie Asbest, diverse Holzschutzmittel oder Teerölkleber für akzeptables Baumaterial, heute gelten diese Stoffe als gefährlich. Gefahrenquellen können sein:

  • Lösemittel in Lacken und Klebern
  • Biozide in Fassaden
  • Weichmacher
  • Bindemittel
  • Asbest und andere schädliche Flammschutzmittel in Boden- und Wandbelägen
  • polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) oder
  • polychlorierte Biphenyle (PCBs) in alten Parkettböden und Bodenklebern
  • inzwischen verbotene Wirkstoffe DDT, Lindan und PCP in Holzschutzmitteln

Betroffen von Altlasten sind vor allem Häuser mit viel Holz, errichtet in den 1960er bis zu den 1980er Jahren. Viele dieser inzwischen verbotenen Materialien können aber auch durch Recycling dennoch in modernen Kunststoffen und Holzwerkstoffen, mineralischen Baustoffen und Dachdeckungsmaterialien enthalten sein. Es lohnt sich daher, bei Altbausanierungen beim Bauherren oder der Baufirma nachzufragen und bei Zweifeln eine Analyse in Auftrag zu geben.

Gefahrenquelle Asbest

Asbest zählt zu den besonders gefährlichen gesundheitsgefährdenden Baustoffen. Mit Asbestfasern können nicht nur alte Feuerschutzplatten, sondern auch PVC Flexplatten aus den 1940er und 1960er Jahren sowie ältere PVC-Bodenbeläge belastet sein. Beispielsweise ist bei der alten Bahnenware namens Cushioned-Vinyls, die bis in die 1980er Jahre zur Verwendung kam, besondere Vorsicht geboten. Unter der PVC-Oberseite könnte sich eine dünne Asbestpappe als Unterschicht verbergen. Derartige Platten und Böden dürfen aus Sicherheitsgründen nur Spezialfirmen entfernen.

Gefahrenquellen Blei und Teer

Bleirohre gibt es seit 1973 nicht mehr als erlaubten Baustoff, sie sind aber noch vorhanden in geschätzten 10 bis 15 Prozent deutscher Haushalte. Diese Wasserleitungen sind bei weichem oder saurem Wasser problematisch, da es Blei aus der Leitung lösen und somit das Wasser verunreinigen kann.

Als Baustoff ist Teer ebenfalls weitgehend veraltet und kommt im öffentlichen Straßenbau in Österreich nicht mehr vor. Die Verarbeitung von Teer ist gesundheitsschädlich und bei Kontakt mit Wasser können Schadstoffe ins Grundwasser gelangen.

Schutzmaßnahmen

Besteht bei einer Sanierung der Verdacht auf gesundheitsgefährdende Baustoffe, müssen die betroffenen Bauteile, wie etwa Verkleidungen und Balken, so weit wie möglich entfernt werden. Sollte dies bei tragenden Balken nicht möglich sein, lassen sich Holzteile mit einem Schutzanstrich versehen. Dieser verhindert, dass Schadstoffe aus dem Holz in den Raum gelangen. Für derartige Arbeiten sind stets Experten und Spezialfirmen heranzuziehen.

Verbraucherinformation

Unerwünschte und sogar gesundheitsgefährdende Baustoffe können aus unterschiedlichen Ursachen sogar in Neubauten auftreten. Aktuelle Bauprodukte müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen, ob eventuell besorgniserregende Stoffe in Anteilen über 0,1 Prozent enthalten sind. Sollte die Produktinformation nicht ausreichend sein, sind Verbraucher in Deutschland dazu berechtigt, über eventuelle Schadstoffe in Bauprodukten Auskunft zu erhalten.

Umweltbundesamt

Das deutsche Umweltbundesamt unterstützt durch vielfältige Maßnahmen die Entwicklung und Verwendung von emissions- und schadstoffarmen Bauprodukten. Dazu gehören beispielsweise

  • Festsetzung von Kriterien für die gesundheitliche Bewertung der Emissionen aus Bauprodukten
  • Kennzeichnung der emissionsarmen Bauprodukte mit dem Blauen Engel und weitere Vorschläge zur Umweltdeklaration von Bauprodukten
  • Initiativen zur EU-weiten Harmonisierung der gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten auf hohem Umwelt- und Gesundheitsschutzniveau
  • Untersuchungen zu Schadstoffemissionen aus Bauprodukten und Vorlagen für Pflichtkennzeichnung besonders besorgniserregender Stoffe