Förderprogramme im Überblick
Sie möchten Ihr Gebäude sanieren? Dann können Sie ggf. auf die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurückgreifen. Dies sichert Ihnen nicht nur eine dauerhafte Kostenersparnis zu, sondern garantiert Ihnen auch, dass Sie sich effektiv am Umweltschutz beteiligen können.
Was ist die BEG?
BEG steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie fasst die ehemaligen Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. Darüber hinaus sollen der Einsatz neuer Heizungsanlagen sowie die Optimierung bestehender Heizungstechnik gefördert werden. Auch eine Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle und die Verwendung hochwertiger Anlagentechnik sollen gefördert werden.
Die drei Teilprogramme der BEG
Die BEG ist in drei Teilprogramme untergliedert:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (Gestartet ist die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM zum 01.01.2021, und zwar im Rahmen der Zuschussvariante beim BAFA.)
Seit dem 01.07.2021 können die BEG WG und die BEG NWG als Kreditvariante von der KfW bezogen werden.
Was wird im Rahmen der Einzelmaßnahmen gefördert?
Um die Förderung der Einzelmaßnahmen nutzen zu können, muss die Maßnahme, die an einem Gebäude durchgeführt wird, generell dessen Energieeffizienz verbessern. Es können Zuschüsse für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten beantragt werden.
Wichtig:
Es gelten bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen, vor allem im technischen Bereich.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Einzelmaßnahmenförderung kann grundsätzlich von den folgenden Personen beantragt werden:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberufler
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Kirchen und andere gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Einzelunternehmer
- Juristische Personen des Privatrechts (hierzu gehören auch Wohnungsbaugenossenschaften)
Antragsberechtigt sind Mieter eines Grundstücks, Pächter eines Grundstücks, Eigentümer eines Grundstücks, sowie Mieter, Eigentümer oder Pächter eines Grundstückteils, Gebäudeteils oder Gebäudes. Die Leistungen müssen an dem jeweiligen Gebäude erbracht werden.
Was ist hinsichtlich der Antragstellung zu beachten?
Die Förderung muss grundsätzlich schriftlich beantragt werden. In der Regel sollte der Experte den Förderantrag ausfüllen und einreichen, denn dies erhöht die Chancen für eine Förderzusage.
Wichtig:
Bei dem Experten muss es sich um einen Energieeffizienz-Experten (EEE) handeln. Da dies keine geschützte Berufsbezeichnung ist, achten Sie darauf, dass es sich um einen Experten handelt, der entsprechende Zertifizierungen (beispielsweise von einer Kammer) nachweisen kann.
Einen solchen Experten müssen Sie grundsätzlich für die Beantragung der folgenden Maßnahmen hinzuziehen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Fachplanung und Baubegleitung
- Anlagentechnik (abgesehen von der Heizungsanlage)
Für alle weiteren förderfähigen Maßnahmen ist die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten nicht notwendig.