Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus? 

Wir herausfinden wollen, ob sie für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchen, müssen Sie ein paar wesentliche Kriterien beachten und Fragen beantworten. Ganz so einfach lässt sich die Frage nämlich nicht beantworten. Wir wollen Ihnen in den folgenden Ratgeber auf die Sprünge helfen und finden Schritt für Schritt heraus, ob die Baugenehmigung in ihrem Fall wirklich notwendig ist. Keine Sorge, wir bringen Licht in dem bürokratischen deutschen Dschungel der Baugenehmigungen und Voraussetzungen für einen Hausbau.

Welche Größe hat das Gartenhaus? 

Eine der wesentlichen Kriterien für die Baugenehmigung ist die Größe des Objekts. Häufig liegt die Obergrenze der Gartenhäuser bei einer Fläche von 10 m³. Das Gartenhaus darf in diesem Fall nicht höher als 3 m sein. Wenn ihr Gartenhaus unter diesen werden liegt, ist es in den meisten Fällen genehmigungsfrei.

Wie nutzen Sie das Gartenhaus?

Nutzen Sie das Gartenhaus als Geräteschuppen oder als erweiterter Werkzeugschrank, müssen Sie dafür häufig keine Genehmigung einholen. Sobald sie eine Kochgelegenheit oder auch eine Toilette in das Gartenhaus integrieren, machen Sie es bewohnbar. Das erwirkt eine Baugenehmigung. Ebenfalls notwendig das Haus genehmigen zu lassen sind Betten oder Schlafmöglichkeiten. Nutzen Sie das Gartenhaus als Aufenthaltsraum? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Bauamt genehmigen lassen. Der Gesetzgeber definiert den Aufenthaltsraum als Raum oder Haus sowie als Zimmer, in denen sich Menschen zeitweise aufhalten. In diesem Fall können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass sie eine Baugenehmigung brauchen.

Achtung: wenn sie sich erst für ein Gartenhaus als Geräteschuppen entscheiden und es später ausbauen. Können Sie vorher also vor dem Start des Ausbaus die Baugenehmigung nachhaltig beantragen. Sandtet sich hierbei um eine Erweiterung des Gartenhauses oder um einen Ausbau.

Wo steht das Gartenhaus?

Ich bin so entscheidend für die Baugenehmigung sind die Standorte der Gartenhäuser. Wenn es im Innenbereich eine bebauten sie Besiedlung steht ist oftmals keinerlei Genehmigung notwendig. Anders verhält sich das im Außenbereich. Offene Fragen können Sie am besten beim Bauamt direkt bei ihrer Verwaltung oder Gemeinde klären. Ebenso interessant und zu klären ist das Fundament. Sobald die Gartenhäuser nämlich dieses Fundament haben, benötigen Sie oftmals eine Genehmigung.

Das Bundesland, in dem das Gartenhaus steht

Bundesweit gilt eine länderübergreifende Musterbauordnung: kurz MBO. Diese regelt, wenn die Bauvorhaben genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei sind. In den einzelnen Bundesländern ist die Musterbauordnung eine Art Richtlinie, die für die Orientierung wichtig ist. In jedem Bundesland gibt es dann noch einmal eine spezifische Landesbauverordnung. In dieser Bauordnung geregelt sind die Fragestellungen, ob oder wann ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Es ist also mit Abstand gar nicht so einfach zu sagen, ob sie eine Genehmigung für ein Gartenhaus brauchen. Am besten lesen Sie in der Landesbauverordnung für ihr Bundesland einmal nach:

  • Brandenburg und Bayern: innen 75 m³ Außenbereich ausschließlich mit Baugenehmigung
  • Nordrhein-Westfalen: innen 30 m³ und Außenbereich 75 m³
  • Niedersachsen und Baden-Württemberg: Außenbereich 20 m³ und Innenbereich 40 m³
  • Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt: Innenbereich bis zu einer maximalen Fläche von 10 m³ Quadratmetern und außen ausschließlich Erlaubnis mit Baugenehmigung

Es ist ausschließlich ratsam, vorher eine Bauvoranfrage für alle Bauvorhaben zu stellen. So haben sie überhaupt erst die Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, ob sie eine Genehmigung für ein Gartenhaus erhalten. Außerdem kann die Bauvoranfrage Ihnen unkomplizierte Auskunft darüber geben, ob es sich um ein genehmigungsfreies oder genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt. In den meisten Fällen kostet die Bauvoranfrage keinen Cent und sorgt aber für maximale Sicherheit für die Bauherren.

Was ist zu bei dem Gartenhaus in Ihrem Bundesland?

Es gibt weitere relativ komplizierte Vorschriften in Abhängigkeit zu dem Bundesland in dem sie leben. So dürfen in einigen Regionen nur Gartenhäuser ohne Toilette und Feuerstätte oder auf einer Etage gebaut werden. Sie sollten sich von daher frühzeitig informieren, welche Vorschriften für Sie gelten. Bedenken Sie in jedem Fall, dass Unwissenheit niemals vor einem Bußgeld oder vor einem teuren Rückbau schützt. Die Bußgelder bewegen sich in einigen Bundesländern in einem sehr hohen Rahmen. Bauen Sie einfach ein Gartenhaus ohne eine Baugenehmigung, kann dass sie teuer zu stehen kommen bis zu 50.000 € sind möglich. Und das Schlimmste kommt noch: häufig müssen sie nicht nur das Bußgeld zahlen, sondern das gesamte Gartenhäuschen wieder zurück bauen oder abreisen. Von daher sollten Sie sich auf jeden Fall an das gültige Baurecht vor Ort halten.

Außerdem sollten Sie immer einen Blick auf die Grundstücksgrenzen werfen. Das Gartenhaus dürfen sie nicht einfach überall auf ihrem Grundstück platzieren. Ein minimaler Abstand zum Nachbarn von 3 m muss eingehalten werden. Werfen Sie sicherheitshalber einen Blick auf den Bebauungsplan, hier finden Sie sehr schnell Klarheit. Ohnehin ist es empfehlenswert, vor dem Bauvorhaben einmal mit ihren Nachbarn Rücksprache zu halten. Wenn Sie ihn vorab informieren, gibt es später kein böses Blut und sie können ihr Gartenhäuschen wirklich genießen.