Begriffserklärung aus dem Bebauungsplan
Die Art der baulichen Nutzung
Inhaltsverzeichnis
Bundes einheitlich geregelt ist die Art der baulichen Nutzung in der Baunutzungsverordnung – BauNVO. Sie finden diese Informationen in den Bauleitplänen für Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind zum Beispiel als reine Baugebiete oder als Bauflächen. Darüber hinaus definiert die Art der baulichen Nutzung auch Gebiete für zulässige Gebäudenutzungen.
Aufstellungsbeschluss
Handelt sich hierbei um die förmliche Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Aufstellung von Bauleitplänen. Dieser Abschnitt ist nicht zwingend erforderlich, aber ein unmittelbarer Bestandteil, wenn es um den Bebauungsplan geht.
Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch wird abgekürzt mit BauGB und ist ein bundeseinheitlicher Begriff, der grundlegendes zum Bodenrecht, Baurecht und Planungsrecht in einem Bundesgesetz zusammenstellt. Darin enthalten sind konkrete Grundsätze, die für die Planung der Gemeindeverbände und Gemeinden notwendig ist. Sie sollen eine nachhaltige Entwicklung der Region gewährleisten. Das ist zum Beispiel der Fall bei der Art und Weise der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Umsetzung und Nutzung dieser Planungsschritte.
Die Bauleitplanung

Die Planung gehört zu einem verbindlichen Rechtsinstrument im Baugesetzbuch. Damit soll es möglich sein vorausschauend die Ordnungen für den Städtebau und ihre Entwicklungen einzuordnen. Die Bauleitpläne Regeln die bauliche Nutzung der Grundstücke. Wir können die vorbereitenden Bauleitpläne, das ist der Flächennutzungsplan, von den verbindlichen Bauleitplanung unterscheiden. Das ist der Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan ist eine konkrete Orientierung für die Gemeinde und für die Behörde. Wohingegen der Bebauungsplan rechtsverbindlich für jeden Bauherren ist.
Baumassenzahl
Die Baumassenzahl wird mit BMZ bundeseinheitlich abgekürzt. Das ist ein Maß, mit dem sich die bauliche Nutzung eines Baugrundstückes bestimmen lässt., Wie viele Kubikmeter Baumasse pro Quadratmeter der Grundstücksfläche zulässig sind. Diese Kenngröße wird zumeist für Sonderbauformen und Gewerbe Bauformen festgesetzt. Im privaten Sektor diese nicht ganz so geläufig.
Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung kürzen wir mit BauNVO bundeseinheitlich ab. Es handelt sich um eine Verordnung, die auf Basis des Baugesetzbuches erlassen wurde. Kernpunkt ist die bauliche Nutzung der Grundstücke sowie die Art und Weise und die Maße der baulichen Nutzung.
Bundesnaturschutzgesetz
Die finden das Bundesnaturschutzgesetz besonders häufig unter der Abkürzung BnatSchG. Handelt sich um einen Rahmen gesetzt zum Thema Naturschutz, Landschaftsplanung und Landschaftspflege, dass vom Bund erlassen wurde. Die Bundesländer verlangen dafür die Aufstellung von Ländergrenzen, um ihre Rahmenvorschriften und das unmittelbare geltende Recht im Bundesland durchzusetzen.
Flächennutzungsplan
FNP ist der Flächennutzungsplan, da die Basis für die Entwicklung einer Gemeinde bildet. Flächenbezogenen ist darunter die unterschiedlichen Nutzungsarten zu verstehen für das gesamte Gemeindegebiet. So kann er zum Beispiel die Gebiete für zukünftige Nutzung und schon einmal reservieren und andere Gebiete vor einer zu starken in Anspruch Name schützen. Nur für die Behörde ist der Flächennutzungsplan verbindlich er hat keine unmittelbare Rechtswirkung für die Bürger und die Bauherren.
Die Baugrenze
In dem Bebauungsplan erkennen Sie die Baugrenze an einer blauen Strich-Strich-Punkt-Linie. Das markiert den Bereich, in dem Sie das Grundstück bebauen dürfen. Die Bebauung muss nicht bis zur Baugrenze heranreichen. Unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen können Sie das Gebäude frei auf dem Grundstück positionieren. Sie dürfen aber nicht über die Baugrenzen hinaus bauen. Die blauen Baugrenzen in den Bebauungsplänen sind häufig nicht identisch mit der Grundstücksgrenze.
Die Baulinien
Gibt es eine festgesetzte Baulinie oder eine Fluchtlinie im Bebauungsplan, müssen Sie an dieser entlang bauen. Das soll eine durchgehende Häuserflucht in der Straße erreichen und damit ein gleichmäßiges Bild.
Das Baufenster
Im B-Plan gibt es ein Baufenster, das ist ein durch vier Linien umschlossener Bereich, der sich auf dem Grundstück befindet. Das Gebäude muss zwingend in diesem Baufenster gebaut werden. Die Begrenzung erfolgt durch eine Baugrenze oder Baulinie.
Die Grundstücksgrenze
Die Grundstücksgrenze oder die Flurstücksgrenze beschreiben die Eigentumsgrenze. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
Die Flurstücknummer
Jedes Flurstück kennzeichnet eine konkrete Flurstücknummer. Das ist die Kombination aus einer Zahl und einem Buchstaben oder die Kombination zweier Zahlen. Mithilfe der Flurstücksnummer lassen sich die Flurstücke im Grundbuch oder im Liegenschaftskataster erfassen und eindeutig benennen.
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
In dem Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeitsbeteiligung zweistufig angelegt. So sind die Bürger nach der öffentlichen Auslegung der Pläne in der ersten Phase schon frühzeitig zur Beteiligung im Planungsprozess angeregt. Diese Planung setzt sich zusammen aus einem Entwurf und der formellen Beteiligungen. Diese Anregungen können die Bürger und die Gemeinde nutzen, um sich eine Meinung zu bilden und in einer Diskussionsrunde die konkreten Planungsinhalte zur Diskussion zu stellen. Sie richten sich an den Planungsverfasser und sind noch kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Sie haben bei der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, sich durch die Formulare zu beteiligen und hier ihre Anregungen vor Ort anzubringen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch als Scoping bezeichnet. Diese Beteiligung fordert Träger öffentlicher Belange und Behörden auf sich zum Umfang der Festlegung und zu den Details der Umweltprüfung zu äußern. Details dazu finden Sie im Paragraph vier des Baugesetzbuches.
Gemeindebedarfsflächen
Das sind Flächen, die für den Bau und die Einrichtung der Allgemeinheit zugänglich sind. Oftmals stehen hier Krankenhäuser, Kirchen, Schulen, Kindergärten oder Altenheime.
Geschlossene Bauweise
Hier stehen die Gebäude ohne einen seitlichem Grenzabstand zu einander in einer geschlossenen Bauweise.
Geschoßflächenzahl
Die Geschoßflächenzahl oder kurz GFZ definiert die bauliche Dichte auf einem Grundstück. Die konkrete geschlossen welchen Anzahl ergibt sich aus der Summe der Geschossflächen aller Gebäude, die auf dem Grundstück stehen. Sie werden wiederum ins Verhältnis zur gesamten Grundstücksfläche gesetzt. Hier gelten für alle Bundesländer unterschiedliche Kennzahlen.
Gewerbegebiete
Es handelt sich um Gebiete, auf denen nicht erheblich belästigende Gewerbegebiete zugelassen sind. Was darunter zu verstehen ist, finden Sie in Paragraph acht der BauNVO.
Grünordnungsplan
Mit GOP wird der Grünordnungsplan ist ein unverbindlicher Fahrplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der zunächst in Niedersachsen parallel zum Bebauungsplan entwickelt und aufgestellt wurde. Die Gründe dafür lagen in dem Naturschutz und in der hiesigen Landschaftspflege. Alle Maßnahmen, die den Arten und Biotopschutz verbessern sowie den Naturhaushalt das Landschaftsbild finden in diesem GOP Erwähnung. Werden diese Festlegung auch im Bebauungsplan als Festsetzung aufgenommen, sind sie für den bauherren rechtsverbindlich.
Grundflächenzahl
Mit GRZ wird die Grundflächenzahl abgekürzt und beschreibt das Verhältnis eines Grundstückes zu der überbauten Fläche. Damit soll die bauliche Dichte der Grundstücke reguliert werden.
Das Maß der baulichen Nutzung
Wir haben wir es mit einem Begriff aus der Baunutzungsverordnung zu tun. Auch in der Baums Plan wird das Maß der baulichen Nutzung bestimmt durch Canon Größen wie die Größe der Grundfläche und der gesamten baulichen Anlage, die Größe der Geschossfläche, die Geschoßflächenzahl, die Grundflächenzahl, die Baumassenzahl und die Maumasse sowie die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der Immobilie.
Nebenanlagen
Es handelt sich hierbei um untergeordnete Einrichtungen, die der Nutzung des gesamten Baugrundstückes dienen. Konkrete Details dazu gibt es in der BauNVO Paragraph 14. Zulässig sind diese Nebenanlagen auch auch nicht überbaubaren Grundstücksfläche, denn es handelt sich zum Teil um Vorschläge für Kleintiere oder um Müllboxen. Je nach Bauordnung gehören auch die Garagen und Stellplätze zu den Nebenanlagen. Bedenken Sie dass im Bebauungsplan einige Vorschriften die Zulässigkeit der Nebenanlagen deutlich einschränken können.
Offene Bauweise
Haus Gruppen, Doppelhäuser und Einzelhäuser mit einem seitlichem Grenzabstand von unter 50 m Länge gelten als offene Bauweise.
Planfeststellungsverfahren
Nach den Fachgesetzen ist das Planungsverfahren rechtsverbindlich und findet sich hier in der Entwicklung von Häfen, im Verkehr, bei der Eisenbahn und im Flughafen wieder.
Planzeichenverordnung
PlanzV bezeichnet die Planzeichenverordnung, die auf Grundlage des Baugesetzbuches entsteht. Es handelt sich um eine Verordnung des Bundes, die sich für die einheitliche Darstellung von Symbolen und Festsetzungen in den Bauplänen durchsetzt. Das soll die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit enorm verbessern und vereinfachen. Deshalb sind in diesem Rahmen einheitliche Planzeichen vorgeschrieben.
Rahmenplan
Der Rahmenplan ist ein informelles Planwerk zu dem informelle und konzeptionelle Planungen gehören. Aus dem Rahmen kann heraus existiert im Vergleich zum Bebauungsplan kein Baurecht. Er ist vielmehr ein Bindeglied zwischen dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan.
Sondergebiete
Das sind Flächen für spezielle Einrichtungen wie Krankenhäuser, Einkaufszentren, Bildungseinrichtungen, Campingplätze, Windkraft Energieanlagen oder großflächige Handelsbetriebe.
Träger der öffentlichen Belange
Mit TöB wird der Träger der öffentlichen Belange abgekürzt. Das sind Institutionen und Behörden öffentlichen Rechts sie sind mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut und an raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in jedem Fall beteiligt.
Überbaubare Grundstücksfläche
Dieser Begriff kommt aus der Baunutzungsverordnung und ist auch ein fester Bestandteil im Bebauungsplan. Die überbaubare Grundstücksfläche darf gemäß der Festsetzungen des Bebauungsplans überbaut werden.
Vorhaben und Erschließungsplan
VEP ist die Abkürzung für den Vorhaben und Erschließungsplan. Wir haben es hier mit einer Sonderform des Bebauungsplanes zu tun. Gibt es bereits ein präzises Projekt, dass ein Investor realisieren möchte? Dann können sich Investor und Kommune auf der Basis des Vorhaben und Erschließungsplan es koordinieren und auf das Baugesetzbuch abstimmen. Geht es um den Durchführungsvertrag sollten sich Kommune und Investor über die Erschließungsmaßnahmen verständigen. Sie können die Umsetzung der Bauprojekte beschleunigen.