Der Bau des Gartenhauses – Mit oder ohne Baugenehmigung
Die Entscheidung ist gefallen
Inhaltsverzeichnis
Wohin nur mit den Gartengeräten, Stühlen und Tischen, die im Winter nicht mehr gebraucht werden? Sie werden, so gut es geht, im Keller aufbewahrt, doch das Herausräumen in den warmen Monaten ist jedes Mal anstrengend.
So ist die Entscheidung endlich gefallen: Ein Gartenhaus soll diese Unterfangen erleichtern und endlich auf angenehme Art und Weise Platz im eigenen Garten schaffen.
Doch Halt! Hierbei sind ein paar Dinge zu beachten. Denn selbst dann, wenn der Bau auf dem eigenen Grundstück erfolgen soll, braucht es vielleicht eine Genehmigung. Jedes Bundesland hat hier andere Regeln.
Wer möchte, kann wichtige Grundlagen im E-Book über Baugenehmigungen für Gartenhäuser einholen. Vorab jedoch schon einmal hier alle wichtigen Informationen.
Die Größe des Gartenhauses
Es gibt durchaus Häuser dieser Art, die keine Genehmigung brauchen. Recht wichtig ist hierbei die Berücksichtigung der Größe.
Wird ein bestimmtes Maß überschritten, ist eine Baugenehmigung erforderlich und zusätzlich Wege nötig. Halten Sie den Bau jedoch etwas kleiner, können Sie durchaus Glück haben und diese Genehmigungen nicht einholen.
In den meisten Fällen können 10 Kubikmeter als Grenze angesehen werden. Doch auch in der Höhe gibt es Richtlinien. Achten Sie somit beim Bau darauf, dass 3 Meter nicht überschritten werden, um zusätzlicher Arbeit aus dem Weg zu gehen.
Die Nutzung bedenken
Für Sie steht von Anfang an fest: Sie möchten eigentlich gar keine Geräte unterbringen, sondern eine Kochstelle einbauen und es sich auch in den kalten Monaten draußen richtig gut gehen lassen.
Das ist natürlich alles in Ordnung, aber bedenken Sie dabei: Wer sich für eine Toilette im Gartenhaus oder eine Kochstelle entscheidet, braucht eine Baugenehmigung. Hierbei geht es weniger um die Einrichtung ans sich, sondern vielmehr um die Tatsache, dass Sie ein Haus bewohnbar machen. Selbst dann, wenn Sie eine Liege aufstellen wollen, um dort zu schlafen, braucht es die nötigen Papiere.
Kurzum: Ist aufgrund der Einrichtung in irgendeiner Form erkennbar, dass es sich um einen Aufenthaltsbereich handelt, müssen Sie unbedingt eine Genehmigung beim Bauamt einholen. Dient das Gartenhaus jedoch nur als Gerätelager, ist das nicht der Fall.
Der Standort
Überlegen Sie genau, wo Sie das Gartenhaus aufstellen möchten. Es kann im Innen-, aber auch im Außenbereich der Siedlung einen Platz finden.
Wie zu erwarten, braucht es im Außenbereich in den meisten Fällen eine Genehmigung. Beachten Sie bitte auch, dass der Bau mit Fundament ähnliche Bedingungen mit sich bringt und daher gut durchdacht sein muss.
Die Verordnung
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die länderübergreifende Musterbauverordnung, auch MBO genannt. Dort wird geregelt, wann ein Gartenhaus eine Genehmigung braucht und wann nicht.
In der Regel wird hier von einem Raumvolumen bis 75 Kubikmeter gesprochen.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Verordnung nur eine Richtlinie für die einzelnen Länder ist und diese noch frei entscheiden können, wann genau ein Antrag gestellt werden muss.
Somit ist es wichtig, sich nicht allein an der MBO zu orientieren, sondern sich auch die länderspezifischen Bauordnungen anzusehen.
Nur dann sind Sie wirklich auf der richtigen Seite.
Die Bundesländer
Wie schon eingesprochen, hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln. Das scheint auf den ersten Blick sehr kompliziert zu sein, doch eigentlich ist es das nicht.
Es gibt klare Richtlinien und Sie müssen sich vor dem Bau nur auf ihr Bundesland konzentrieren.
Hier finden Sie Größen, die Ihr Gartenhaus, im Innen-, aber auch Außenbereich haben darf. Bei Überschreitung müssen Sie eine Genehmigung einholen.
- Baden-Württemberg und Niedersachsen regeln, dass im Innenbereich 40 Kubikmeter erlaubt sind und im Außenbereich 20 Kubikmeter
- Bayern und Brandenburg haben festgelegt, dass der Bau im Innenbereich bis 75 Kubikmeter erlaubt ist und im Außenbereich immer eine Genehmigung erforderlich ist
- Saarland, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sagen, im Innenbereich ist eine Grundfläche von 10 Quadratmetern in Ordnung und im Auenbereich braucht es immer eine Genehmigung
- Bremen erlaubt den Bau ohne Antrag bis 30 Kubikmeter im Innenbereich und bis zu 6 Kubikmeter im Außenbereich
- Schleswig-Holstein lässt genehmigungsfrei im Innenbereich bis 30 Kubikmeter bauen und im Außenbereich bis 10 Kubikmeter
- Nordrhein-Westfalen erlaubt den Bau bis 30 Kubikmeter Innen und bis 75 Kubikmeter Außen, allerdings nur für Land-/Forstwirtschaft
- Hamburg und Hessen regeln klar, dass im Innenbereich bis zu 30 Kubikmeter erlaubt sind und im Außenbereich immer eine Genehmigung eingeholt werden soll.
- Rheinland-Pfalz lässt bis zu 50 Kubikmeter im Innenbereich frei bauen und bis zu 10 Kubikmeter im Außenbereich
Voranfrage kann Kosten senken
Manchmal ist es gar nicht so einfach, alle Grundlagen zu kennen und doch nicht etwas Wichtiges zu übersehen. Besonders dann, wenn die Freude auf das neue Gartenhaus so groß ist, kann der Bauherr dazu neigen, gewisse Daten etwas anders zu interpretieren, als es vielleicht nötig wäre.
An dieser Stelle ist es sehr hilfreich, vorab eine Bauvoranfrage beim Bauamt zu stellen. Dort werden die wichtigen Daten abgefragt und Sie erhalten nach einer gewissen Wartezeit alle Informationen die Sie brauchen. Natürlich wird am Ende auch die Frage beantwortet, ob Sie eine Genehmigung brauchen oder nicht.
Bedenken Sie, dass es sich dort nur um eine Voranfrage handelt. Sie willigen somit noch nicht gänzlich in den Bau ein. Sollten Sie also merken, dass gewisse Daten nicht passen und Ihr Vorhaben im wahrsten Sinne des Wortes zu groß ist, können Sie dies noch verändern und erneut eine Anfrage stellen, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn dann alles passt, können Sie sorgenfrei mit dem Bau beginnen und müssen sich um Kostenfallen und Rückschläge keine Gedanken mehr machen.
In diesem Sinne: Viel Spaß beim Bau des Gartenhauses und einen wunderschönen Sommer!